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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für sämtliche Veranstaltungen und Angebote von Kerstin Ruhri:

(Stand: August 2023)

1. Allgemeines

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1.1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB“) sind Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Einzelunternehmens Kerstin Ruhri, Anzengrubergasse 12, 3400 Kierling. Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil aller von Kerstin Ruhri abgeschlossenen Verträge, Vereinbarungen, Angebote und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen mit Geschäftspartnern (im Folgenden “Kunde“). Mit schriftlicher, elektronischer, persönlicher oder sonst wie immer gearteter Aufnahme eines Geschäftsverkehrs mit Kerstin Ruhri stimmt der Kunde der Geltung der AGB zu. Die AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Kerstin Ruhri, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

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1.2 Widersprüche

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten gelten nur dann, wenn sich Einzelunternehmerin Kerstin Ruhri schriftlich mit ihrer Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

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2. Angebot, Vertragsabschluss

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2.1 Angebote

Die von Kerstin Ruhri aufgestellten Angebote sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – solange freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Anbotsannahme durch Kerstin Ruhri vorliegt und dem Kunden zugegangen ist. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Das gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten auf der Homepage etc. 

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2.2 Auftragserteilung

Die Erteilung eines Auftrages an Kerstin Ruhri kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax, Messenger-Dienste etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen.

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2.3 Auftragsbestätigung

Kerstin Ruhri übermittelt dem Kunden innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrages eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrages. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Kerstin Ruhri und dem Kunden zustande.

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2.4 Voraussetzungen

Die Teilnahme an Kursen, Seminaren, Workshops und Einzelstunden etc. von Kerstin Ruhri setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus.

 

3. Leistungserbringung

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3.1 Durchführung

Kerstin Ruhri kann den Auftrag – zur Gänze oder zum Teil – auch durch Dritte ausführen lassen. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen Kerstin Ruhri und dem Kunden oder zwingende gesetzliche Bestimmungen bestehen, ist Kerstin Ruhri hinsichtlich der Art und Durchführung des Auftrages frei.

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3.2 Leistungstermine

Die von Kerstin Ruhri genannten Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Leistungsfristen und -terminen können keine Ansprüche gegen Kerstin Ruhri hergeleitet werden. Kerstin Ruhri steht es insbesondere auch frei, ohne Nennung von Gründen Termine von Kursen, Seminaren, Einzelstunden und Veranstaltungen zu ändern. Solche Terminänderungen stellen keinen Verzug dar.

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Bei Vereinbarung verbindlicher Leistungstermine oder -fristen kann der Kunde bei Verzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil, bezüglich dessen ein Verzug vorliegt.

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Verzögert sich die Leistung von Kerstin Ruhri aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist Kerstin Ruhri berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kerstin Ruhri behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, die als Präsenzzeit vereinbart wurden, auf online Unterricht umzustellen, ohne dass dadurch Ansprüche oder Kostenersatz seitens der Teilnehmenden entstehen.

 

3.3 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist nach Vereinbarung festzulegen.

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3.4 Verzug des Kunden

Wird die Leistungserbringung von Kerstin Ruhri durch den Kunden verzögert oder unmöglich gemacht, ist Kerstin Ruhri berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen.

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Kerstin Ruhri ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von sieben Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw. Teilzahlungen) verstößt. Der Kunde hat in einem solchen Fall eine Konventionalstrafe von 15% des Rechnungsbetrages exklusive Umsatzsteuer sowie Schadenersatz für schuldhaft verursachte Schäden zu leisten. Kerstin Ruhri kann auch in einem solchen Fall auf Vertragserfüllung bestehen.

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3.5 Kurse

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von Kerstin Ruhri angebotenen Kurse, insbesondere auch das pferdegestützte Coaching, kein Ersatz für medizinische und/oder psychotherapeutische Interventionen sind. Es werden keinerlei Diagnosen gestellt oder Heilversprechen gegeben. Die Arbeit ersetzt keinen Psychotherapeuten, Arzt oder Heilpraktiker. Deshalb soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Es werden keine ärztlichen Anordnungen aufgehoben. Die Verantwortung während und nach der Ausbildung liegt immer zu 100 % ganz beim Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei gewissen Kursen bzw. Ausbildungen energetische Hilfestellung, die unter Zuhilfenahme von verschiedensten gewerblich erlaubten Methoden durchgeführt werden, erhält. Da diese Maßnahmen und die Auswahl der Maßnahmen ausschließlich der Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder dienen, stellen sie keine Heilbehandlung im Sinne des Ärztevorbehaltes dar. Die Wirkungsweise und der Erfolg der energetischen Behandlung sind wissenschaftlich nicht belegt bzw. bei bestimmten Methoden widerlegt. Sämtliche Aussagen und Ratschläge sind keine Diagnosen, sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar. Für eine schulmedizinische Diagnoseerstellung und Heilbehandlung hat sich der Kunde an einen Arzt zu wenden.

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4. Rechte und Pflichten des Kunden

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4.1 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und Kerstin Ruhri nach seinen Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Informationen, Bewilligungen bzw. Zustimmungen zu sorgen.

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4.2 Informationserteilung

Der Kunde ist verpflichtet, Kerstin Ruhri sämtliche für die Durchführung eines Auftrags wesentlichen Informationen rechtzeitig und unaufgefordert bekanntzugeben.

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Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen von Kerstin Ruhri setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. In Behandlung befindliche Kunden, welche an Kursen oder Veranstaltungen von Kerstin Ruhri teilnehmen möchten, haben dies Kerstin Ruhri bei Anmeldungsbeginn bekanntzugeben. Es liegt in der Eigenverantwortung des Teilnehmers, ehrlich über seinen Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Alle Aktivitäten, Handlungen, Lernerfahrungen liegen in der

100 % igen Eigenverantwortung der Teilnehmenden, inwieweit sie sich während des Unterrichts einbringen oder auch nicht einbringen bzw. mitmachen.

 

4.3 Vorliegen sämtlicher Rechte

Der Kunde ist weiters verpflichtet dafür zu sorgen, dass für die Durchführung des Auftrages der Kunde sämtliche hierfür erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt Kerstin Ruhri und deren Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. Der Kunde garantiert, dass gegenüber Kerstin Ruhri oder deren Erfüllungsgehilfen keine Ansprüche in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden.

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4.4 Abtretungsverbot

Der Kunde darf seine Rechte aus dem mit Kerstin Ruhri abgeschlossenen Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Kerstin Ruhri ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.

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4.5 Anwesenheitspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei gebuchten Kursen, Seminaren, Workshops, Einzelstunden und Veranstaltungen etc. anwesend zu sein.

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4.6 Pferdegestütztes Coaching/Training/Seminare etc.

Die Kunden erkennen an, dass sie während des Seminars/Ausbildung in vollem Umfang selbst verantwortlich für ihre körperliche und geistige Gesundheit sind. Bei allen Interaktionen mit dem Pferd wird eine Seminar-/Ausbildungsleiterin anwesend sein. Die Seminar-/Ausbildungsleiterin hat das Recht, eine Übung mit dem Pferd jederzeit abzubrechen – dies dient zu Ihrem Schutze und soll Gefahren vorbeugen.

 

Für die Kurse, deren Grundlage die Sicherheit der teilnehmenden Kunde ist, setzt Kerstin Ruhri Pferde von Sonja’s Ranch (Bremengasse 28a in Kritzendorf) ein. Diese Pferde arbeiten hauptsächlich mit Kindern und werden auch von ihnen geritten. 

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Kerstin Ruhri ist stets auf die Sicherheit des Kunden bedacht, dennoch kann es nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Pferde doch einmal erschrecken und der Kunde vom Pferd verletzt wird.
Aus diesem Grund möchte Kerstin Ruhri über Folgendes aufklären:

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Pferde sind Fluchttiere, d.h. sie können, geraten sie auf Grund von Geräuschen oder unbekannten Situationen in Stress, mit Flucht reagieren und versuchen davonzulaufen. Es verbleibt somit im Umgang mit dem Fluchttier Pferd, auch wenn sie auf Gefahren desensibilisiert sind, ein Restrisiko. Der Kunde kann im schlimmsten Fall vom Pferd verletzt werden.

Nicht zuletzt aus diesem Grund werden Sie ersucht, zum Training/Coaching/etc. stets feste Schuhe, adäquate Kleidung und im Fall einer entsprechenden Aufforderung durch Kerstin Ruhri einen Reithelm zu tragen. Es wird um Ihr Verständnis gebeten, dass für den Fall, dass Sie keine festen Schuhe mitbringen, eine Teilnahme am Training/Coaching etc. aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

 

4.7 Eigenverantwortung

Jeder Kunde ist bei Teilnahme an Kursen, Seminaren, Einzelstunden, Workshops und Veranstaltungen etc. voll und ganz für sich selbst verantwortlich.

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5. Gewährleistung

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5.1 Umfang

Ein Gewährleistungsansprüche des Kunden auslösender Mangel liegt nur bei Abweichung vom vertraglich Geschuldeten vor. Darüberhinausgehende Garantieversprechen werden von Kerstin Ruhri nicht übernommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

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Kerstin Ruhri ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen, sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.

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5.2 Gewährleistungsausschluss

Bei Mängeln, die auf unrichtigen oder ungenauen Informationen bzw. Anweisungen des Kunden beruhen oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Handhabung seitens des Kunden hervorgerufen werden, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche.

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5.3 Mängelrüge

Die Mängelrüge hat vom Kunden, soweit es sich dabei um keinen Verbraucher handelt, direkt an Kerstin Ruhri unverzüglich, jedoch spätestens binnen fünf Werktagen ab Übergabe bzw. Leistungserbringung, zu erfolgen, andernfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Die Mängelrüge hat spezifiziert und schriftlich zu erfolgen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. §§ 924, 933b ABGB finden keine Anwendung.

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6. Haftungsausschluss

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6.1 Keine Haftung für Richtigkeit der Informationen Dritter und für indirekte Schäden

Kerstin Ruhri übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht ausdrücklich bekannt ist (§ 1300 ABGB). Kerstin Ruhri haftet weiters nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter oder gegenüber Dritten, die nicht Vertragspartner sind.

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6.2 Keine Haftung bei geringem Verschulden

Darüber hinaus ist eine Haftung von Kerstin Ruhri für den Fall leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, so ist die Haftung von Kerstin Ruhri ungeachtet des Rechtsgrundes auf Fälle von Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung von Kerstin Ruhri ungeachtet des Rechtsgrundes auf Fälle von Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von dieser generellen Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

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6.3 Betragliche Haftungsbeschränkung

Allfällige Haftungsansprüche gegen Kerstin Ruhri sind auf den Ersatz eines adäquaten voraussehbaren Schadens, jedenfalls aber betraglich mit dem Wert des Entgelts, welches Kerstin Ruhri erhält, beschränkt. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

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6.4 Zeitliche Haftungsbeschränkung

Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

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6.5 Keine Haftung für Preise

Kerstin Ruhri übernimmt keine Haftung, Garantie oder Gewährleistung, dass am Markt keine vergleichbaren günstigeren Leistungsangebote bestehen.

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6.6 Keine Haftung für Dritte

Für Schäden, die durch von Kerstin Ruhri beigezogenen Dritten verursacht wurden, haftet Kerstin Ruhri nur bei einem Auswahlverschulden. Kerstin Ruhri haftet nicht für Schäden, welche dadurch entstehen, dass eine Empfehlung, ein Rat oder dergleichen eines Dritten, auch wenn dieser auf der Website aufscheint, befolgt wird.

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6.7 Keine Haftung gegenüber Dritten

Kerstin Ruhri haftet nur gegenüber ihren Kunden, nicht gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Kunden mit den Leistungen von Kerstin Ruhri in Berührung kommen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Kunde verpflichtet sich, Kerstin Ruhri vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls Kerstin Ruhri von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

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6.8 Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen

Es obliegt dem Kunden, insbesondere wenn er vermittelte Inhalte, Modelle etc. weiterverbreitet, die rechtliche, insbesondere urheberrechtliche, Zulässigkeit zu überprüfen. Kerstin Ruhri haftet keinesfalls für Urheberrechtsverletzungen durch den Kunden.

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6.9 Keine Haftung

Keine Haftung bei Indoor- und Outdoor-Übungen. Kerstin Ruhri haftet nicht für allfällige Verletzungen oder sonstige Unfälle, welche im Rahmen von Übungen (indoor oder outdoor), Kursen, Seminaren, Workshops, Einzelstunden und Veranstaltungen passieren. Der Kunde verpflichtet sich, bei sämtlichen Übungen im Rahmen von Kursen, Seminaren etc. besondere Sorgfalt walten zu lassen. Sollte der Kunde Bedenken an der Ausübung einer Übung haben, so verzichtet der Kunde eigenverantwortlich auf die Teilnahme der Übung, wobei in einem solchen Fall der Kunde keinerlei Ansprüche (insbesondere auch keine Entgeltminderungsansprüche) gegenüber Kerstin Ruhri hat. Der Kunde ist sich bewusst, dass bei Übungen ein entsprechendes Unfallrisiko besteht, welches der Kunde ganz alleine trägt.

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6.10 Keine Haftung für Ratschläge

Sämtliche Aussagen und Ratschläge im Rahmen von Kursen, Seminaren und Veranstaltungen etc. sind keine Diagnosen, sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar. Für eine schulmedizinische Diagnoseerstellung und Heilbehandlung hat sich der Kunde an einen Arzt zu wenden.

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7. Laufzeit, Kündigung

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7.1 Ordentliche Kündigung

Grundsätzlich sind die Verträge zwischen Kerstin Ruhri und dem Kunden auf die Dauer der Erfüllung der vereinbarten Leistung abgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen dem Kunden und Kerstin Ruhri zeitlich befristet abgeschlossen, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Befristung. Ein solches befristetes Vertragsverhältnis kann mangels abweichender Vereinbarung von Kerstin Ruhri unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden („ordentliche Kündigung“). Der Kunde ist auf sein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund beschränkt.

Wurde der Vertrag unbefristet abgeschlossen, ist das Vertragsverhältnis mangels gegenteiliger Vereinbarung von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten ordentlich kündbar.

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7.2 Außerordentliches Kündigungsrecht vom Kerstin Ruhri

Kerstin Ruhri ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

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  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen weiter verzögert wird;

  • sich bei Kursen, Seminaren oder Veranstaltungen etc. herausstellt, dass der Kunde nicht über die erforderliche Eignung verfügt;

  • ein Kunde einen Kurs oder eine Veranstaltung unangemessen stört;

  • der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von sieben Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Kerstin Ruhri weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit leistet;

 

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung bleibt der Honoraranspruch von Kerstin Ruhri unverändert und vollständig bestehen.

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7.3 Absage von Seminaren, Einzelstunden, Workshops und Kursen etc.

Für die Durchführung gewisser Seminare und Kurse, insbesondere des pferdegestützten Coachings, ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Kerstin Ruhri hat das Recht, bei einer zu geringen Teilnehmeranzahl (also, wenn nicht ausreichend Kunden die jeweilige Veranstaltung bzw. den jeweiligen Kurs etc. gebucht haben) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn abzusagen bzw. zu verschieben. Eine Absage wird schriftlich, elektronisch oder telefonisch bekanntgegeben. In diesem Fall werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe rückerstattet. Sämtliche sonstige allfällige Ansprüche (Schadenersatz etc.) sind jedenfalls ausgeschlossen. Kerstin Ruhri hat jedoch auch das Recht, einen Alternativtermin zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten. In diesem Fall hat der Kunde nur dann ein Rücktrittsrecht und werden ihm die Teilnahmegebühren ersetzt, wenn er nachweisen kann, dass er zum neuen Zeitpunkt verhindert ist.

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Dem Kunden ist weiters bekannt, dass Seminare, Veranstaltungen, Workshops etc. und Kurse auch wegen Krankheit oder sonstiger unerwarteter Verhinderung des Kursleiters bzw. sonstiger unvorhergesehener Ereignisse abgesagt bzw. verschoben werden müssen. In diesem Fall besteht ebensowenig ein Anspruch auf Durchführung der Ausbildung bzw. des Kurses. In diesem Fall werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe rückerstattet. Sämtliche sonstige Ansprüche (Schadenersatz etc.) sind jedenfalls ausgeschlossen. Kerstin Ruhri hat jedoch auch das Recht, einen Alternativtermin zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten. In diesem Fall hat der Kunde nur dann ein Rücktrittsrecht und werden ihm die Teilnahmegebühren ersetzt, wenn er nachweisen kann, dass er zum neuen Zeitpunkt verhindert ist.

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8. Verjährung/Präklusion von Ansprüchen

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Soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen Kerstin Ruhri, wenn sie nicht binnen eines Jahres ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten von Schaden und Schädiger bzw. von dem den Anspruch begründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht oder von Kerstin Ruhri ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

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9. Vertraulichkeit, Datenschutz

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9.1 Geheimhaltung

Kerstin Ruhri verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht hierfür eine rechtliche Grundlage. Der Kunde wiederum verpflichtet sich, über sämtliche ihm von Kerstin Ruhri zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu Kerstin Ruhri bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie insbesondere auch über sämtliche persönliche Fakten und Tatsachen anderer Teilnehmer, welche er anlässlich von Kursen und Ausbildungen von Kerstin Ruhri erfährt, Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von Kerstin Ruhri Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Kerstin Ruhri oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotslegung aufrecht.

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9.2 Datenverarbeitung

Kerstin Ruhri und deren Erfüllungsgehilfen ermitteln, speichern und verarbeiten die vom Kunden bekanntgegeben personenbezogenen Daten (vor allem Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Daten für Kontoüberweisungen) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung. Kerstin Ruhri verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständiger Honorarzahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer-, unternehmens- und zivilrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte zu Werbe- und Marketingzwecken wird durch Kerstin Ruhri nicht erfolgen, soweit hierfür nicht eine explizite Einwilligung des Kunden vorliegt.

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10. Urheberrechtsschutz

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10.1 Urheberrechte

Alle Urheberrechte von Kerstin Ruhri entwickelten eigentümlichen geistigen Schöpfungen, insbesondere aber auch von Ideen und Konzepten, stehen ausnahmslos Kerstin Ruhri bzw. dessen Erfüllungsgehilfen zu. Kerstin Ruhri bzw. dessen Erfüllungsgehilfen haben mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht. Eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken von Kerstin Ruhri ist nur nach Maßgabe einer von Kerstin Ruhri erteilten Bewilligung zulässig. Soweit bestimmte von Kerstin Ruhri präsentierte Ideen bzw. Konzepte (noch) keinen Urheberrechtsschutz genießen, sind diese dennoch geschützt, soweit sie einzigartig sind.

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Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, Urheberrechte von Kerstin Ruhri sowie von Kerstin Ruhri präsentierte Ideen und Konzepte ohne Zustimmung zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

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Der Kunde darf keine Dateien, Dokumentationen, Audios, Videos an Dritte weitergeben. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Aufzeichnungen der Videos im Mitgliederbereich, der Zoom-Meetings oder dergleichen für den eigenen Gebrauch zu machen. Auch Inhalte von Kursen dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt, veröffentlicht oder weitergegeben werden. Sämtliche genannten Inhalte gelten als geistiges Eigentum von Kerstin Ruhri bzw. Dritter, wofür Kerstin Ruhri Nutzungsrechte vorliegen.

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10.2 Verletzung von Urheberrechten

Bei Verletzung von Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten hat Kerstin Ruhri zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen unabhängig von einem Verschulden zu.

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10.3 Konzept- und Ideenschutz

Hat der Kunde Kerstin Ruhri bereits vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen oder Vorarbeiten in Bezug auf ein bestimmtes Projekt zu leisten, und kommt Kerstin Ruhri dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages über die danach zu erbringenden Leistungen nach, so finden die AGB – insbesondere auch die vorgenannten Bestimmungen – bereits aufgrund des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt Anwendung.

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10.4  Kennzeichnung

Kerstin Ruhri ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

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11. Honorar

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11.1 Angemessenes Honorar

Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht Kerstin Ruhri für die erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt (Honorar) zu. Mangels Vereinbarung im Einzelfall, hat Kerstin Ruhri auch für die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

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Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die Organisation und Durchführung unserer Seminare, Workshops, Trainings und Weiterbildungen. Hiervon ausgeschlossen sind etwaige erforderliche An- und Abreisen und Unterkünfte.

 

11.2 Auftragsänderungen

Im Zuge der Auftragsausführung vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet.

Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung (Kurs, Ausbildung) ist eine Ermäßigung nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

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11.3 Preis

Sämtliche Beträge sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Bruttobeträge und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Abgaben und Transaktionskosten für den Zahlungsverkehr. Der Preis ist, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, als Einzelpreis zu verstehen. Die Preisangaben erfolgen in Euro.

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11.4 Preisgarantie, Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird von Kerstin Ruhri nach bestem Fachwissen erstellt. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird Kerstin Ruhri den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kerstin Ruhri ist es gestattet, für Kostenvoranschläge ein angemessenes Entgelt zu verrechnen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

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An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist Kerstin Ruhri nicht gebunden.

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11.5 Konzepte

Soweit der Kunde Kerstin Ruhri mit der Erstellung von Konzepten oder dgl. für ein (mögliches) Projekt beauftragt, ist der Aufwand von Kerstin Ruhri, auch ohne konkreter Vereinbarung, angemessen zu honorieren.

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11.6 Barauslagen

Alle erwachsenden Barauslagen von Kerstin Ruhri sind vom Kunden zu ersetzen.

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11.7 Abbruch des Auftrages durch Kunden

Bricht der Kunde Aufträge einseitig ab oder ändert diese, hat er Kerstin Ruhri die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens Kerstin Ruhri begründet ist, hat der Kunde darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar Kerstin Ruhri zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters ist Kerstin Ruhri bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Kerstin Ruhri, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Kerstin Ruhri zurückzustellen.

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11.8 Honorar für Nutzung

Für die Nutzung der von Kerstin Ruhri erbrachten Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung von Kerstin Ruhri erforderlich. Dafür steht Kerstin Ruhri und den allfälligen sonstigen Urhebern eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

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11.9 Leistungen von und an Dritte

Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich auch damit ausdrücklich einverstanden, dass Kerstin Ruhri womöglich von Dritten, insbesondere Partnern, Leistungen erhält bzw. Leistungen erbringt. Diese Leistungen können allenfalls auch in Zusammenhang mit einem möglichen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden einerseits und von Kerstin Ruhri bzw. dem Dritten andererseits stehen (Provision). Diese Provision steht jedoch ausschließlich Kerstin Ruhri bzw. dem Dritten zu und hat keine Auswirkungen auf das vom Kunden zu zahlende Honorar an Kerstin Ruhri.

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11.10 Kein Kostenersatzanspruch

Dem Kunden ist bekannt, dass für das Honorar (insbesondere auch bei Kursen und Ausbildungen) kein Kostenersatzanspruch gegenüber dem Sozialversicherungsträger oder sonstigen Stellen besteht.

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12.  Fälligkeit, Verzugszinsen, Kompensationsverbot, Solidarhaftung

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12.1 Fälligkeit

Das Entgelt (Kaufpreis, Honorar) wird mit der Zustellung der Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist bzw. von Kerstin Ruhri in der Rechnung festgehalten wird. Sollte das Entgelt nicht bereits im Rahmen des Bestellvorgangs oder der Leistungserbringung unmittelbar bezahlt worden sein oder keine Vorauszahlung erfolgt sein, so ist das Honorar nach Erhalt einer Rechnung auf das in der Rechnung angeführte Bankkonto zu überweisen.

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Kursgebühren sind grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung, bei Anmeldung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn bis spätestens am letzten Werktag vor Kursbeginn auf das von Kerstin Ruhri genannte Bankkonto einzuzahlen. Gelangt die Kursgebühr nicht fristgerecht zur Einzahlung, ist Kerstin Ruhri berechtigt, den Kursplatz an Interessenten der Warteliste zu vergeben.

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12.2 Vorauszahlung

Kerstin Ruhri ist berechtigt, das Entgelt (Honorar) im Voraus in Rechnung zu stellen. Wird ein im Voraus in Rechnung gestelltes Entgelt (Honorar) trotz Mahnung nicht bezahlt, ist Kerstin Ruhri berechtigt, ohne weiterer Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist der Kunde dennoch verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen von Kerstin Ruhri zu bezahlen.

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12.3 Teilrechnungen

Kerstin Ruhri ist weiters berechtigt, bei teilbaren Leistungen Teilrechnungen zu legen. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlusts wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

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12.4 Verzugszinsen, Mahnspesen

Bei Zahlungsverzug ist Kerstin Ruhri berechtigt, 9,00 % (jährlich) an Verzugszinsen sowie anfallende Mahnspesen von zumindest EUR 10,- pro Mahnung zu verlangen. Der Kunde ist bei verschuldetem Zahlungsverzug weiters verpflichtet, von Kerstin Ruhri sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen.

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12.5 Kompensationsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen gegen Ansprüche von Kerstin Ruhri aufzurechnen.

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12.6 Solidarhaftung

Mehrere Kunden oder an einem Geschäft auf einer Seite beteiligte Personen schulden das Entgelt (Honorar, Kaufpreis) zur ungeteilten Hand.

 

13. SPRACHAUFNAHMEN

 

13.1 Allgemein

Die Verwertungsrechte für Sprachaufnahmen werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen. Aufnahmen selbst können nicht erworben werden, denn Eigentum und Copyright werden nicht übertragen. Mit dem Verwertungsrecht wird die Lizenz erworben, die Sprachaufnahme für den angegebenen Zweck und Zeitraum zu verwenden. Werden die Aufnahmen – oder Teile davon – darüber hinaus verwendet, wird ein neues Buyout, entsprechend der aktuellen VOICE Liste, fällig. 

 

13.2 Exklusivität

Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z. B. keine andere Werbung für einen bestimmten Zeitraum) oder Teilexklusivität (z. B. keine andere Kaffeewerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch im Einzelfall und gegen ein auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die (Teil-)Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Textform.

 

13.3 Fernseh- und Hörfunkbeiträge

Es gelten nicht automatisch die AGB der Rundfunk- und Fernsehanstalten. Maßgeblich ist die Individualabrede der Parteien. Sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen sinngemäß.

 

13.4 Werbelayouts (Funk-, TV-, Kino- und Online-Layouts)

Mit der Bezahlung eines Layouts erhält der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layout-Stadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ausgestrahlt oder im Internet ausgeliefert oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z. B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung – oder teilweisen Nutzung – ist zusätzlich ein Verwertungshonorar fällig.

 

13.5 Reine Werbespots (Funk-, TV-, Kino- und Internet-Werbefilme)

13.5.1 Mit der Bezahlung eines Spots erhält der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen Spots im vereinbarten Medium, soweit nicht anders vereinbart, beschränkt auf Österreich für die Dauer eines Jahres. Das Verwertungsrecht gilt ab Erstausstrahlung. Wird der Zeitpunkt der Erstausstrahlung nicht genannt, gilt das Aufnahmedatum.

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13.5.2 Mit den Ausstrahlungsrechten für Österreich erhält der Auftraggeber auch das Recht zur Ausstrahlung in denjenigen europaweit zu empfangenden Sendern, die ihren Sitz in Österreich haben. Für jedes weitere Land (z. B. Deutschland etc.) wird ein weiteres Verwertungshonorar jeweils für das entsprechende Medium fällig. Verwendet der Auftraggeber einen Spot oder Teile davon zur Herstellung eines anderen/neuen Spots, so wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig; gleiches gilt für den Wechsel des Mediums, z. B. wenn aus einem Funkspot (oder Teilen daraus) ein Kinospot wird.

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13.5.3 Entsprechendes gilt für die Ausstrahlung von sogenannten Sales-Videos, Industrie- und Messefilmen, Ladenfunk (POS) etc., wenn diese über ein anderes Medium werblich ausgestrahlt werden. Bei der Produktion und Verbreitung von Videos und anderen Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden, sind zusätzlich – abhängig von der Auflagenhöhe – gesonderte Verwertungshonorare fällig. Dies gilt auch für Streaming-Auslieferungen.

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13.5.4 Eine Sonderstellung haben nur die Hörfunkspots für Lokalsender: Hier ist das Honorar günstiger, da das Ausstrahlungsgebiet strikt beschränkt ist. Ein Lokalfunkspot deckt die Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern eines einzigen Lokalbereichs bzw. eine Region mit einem Einzugsgebiet von max. 1 Mio. Einwohner ab. Oder es sind sendereigene Werbeproduktionen, die ausschließlich auf ebendiesem Sender laufen.

 

13.6 Honorare

13.6.1 Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht anders vereinbart, die jeweils aktuelle Preisliste des Sprecherverbandes VOICE, die jederzeit auf der Website des Sprecherverbandes abrufbar ist.

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13.6.2 Die vom Sprecher gestellte Rechnung ist sofort abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15.Tag Verzugszinsen von 1 % per Monat fällig.

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13.6.3 Für den Fall, dass ein Produktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, so wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 350,– € zur Zahlung fällig; es sei denn, der Auftraggeber sagt die Produktion mindestens 24 Stunden (werktags, Mo.–Fr.) vor dem vereinbarten Termin ab. Kann Kerstin Ruhri einen verabredeten Produktionstermin aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt, deren Nachweis er auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet er nicht für etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers.

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13.6.4 Auch die Terminvereinbarung mit dem Aufnahmestudio gilt als Auftrag des Auftraggebers.

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13.6.5 Von Kerstin Ruhri zu vertretende Fehler (z. B. Aussprachefehler) müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme gemeldet werden. Innerhalb dieser Frist werden Korrekturen kostenfrei durchgeführt. Nach Ablauf von 14 Tagen wird dem Auftraggeber bei Korrekturen ein Honorar von 50 % des Auftragswertes für eine Neuaufnahme berechnet.

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13.6.6 Wurde eine Sprachaufnahme durch den persönlich anwesenden bzw. direkt zugeschalteten Auftraggeber oder durch eine von ihm beauftragte Person abgenommen, können nach dieser Abnahme keine Mängelrügen mehr erhoben werden. In einem solchen Fall gilt eine Korrektur der ursprünglichen Aufnahme als neu zu honorierende Aufnahme.

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13.6.7 Muss ein Text nach Aufnahme aufgrund von Textänderungen neu aufgenommen werden, gilt dies ebenfalls als neu zu honorierende Aufnahme.

 

13.7 Informationspflicht

13.7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kerstin Ruhri vor der ersten Ausstrahlung bzw. Nutzung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme (Layout oder Spot), sei es im Original oder in abgeänderter Form, mittels des ursprünglich vereinbarten oder eines anderen Mediums oder mit anderen Parametern genutzt wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muss er diese in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen.

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13.7.2 Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht fristgemäß nach, so kann Kerstin Ruhri 1% Zinsen pro Monat aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Information fällig war, und dem Tag, an dem Kerstin Ruhri von der Nutzung erfährt, vergangen ist. Das Recht, im Falle des Zahlungsverzuges nach Rechnungserteilung, Verzugszinsen zu verlangen, bleibt davon unberührt.

 

13.8 Weitergabe an Dritte und Nutzung für KI (künstliche Intelligenz)

Grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzung jeglicher Sprachaufnahmen zu Trainingszwecken für KI-Programme sowie die Weitergabe oder der Verkauf der Aufnahmen an Dritte, nicht an der Produktion beteiligte, insbesondere zur Nutzung im Zusammenhang mit KI-Programmen oder Algorithmen.

 

13.9 Vertragsverletzung

Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z.B. über den vereinbarten Zeitraum, Bereich oder das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen Honorars an Kerstin Ruhri zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die auf seine Veranlassung an der Produktion von beteiligten Dritten verursacht werden.

 

13.10 Haftung

Kerstin Ruhri haftet nicht für den Inhalt der Produktionen.

 

13.11 Geltung der AGB

Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an Kerstin Ruhri als vereinbart, im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers. Für die jeweiligen Layouts und/oder Verwertungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Definitionen & Konditionen der VOICE-Gagenliste.

 

13.12 Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Kerstin Ruhri.

 

13.13 Schlussbestimmung

Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Die AGB orientieren sich aufgrund der Mitgliedschaft an den branchenüblichen Empfehlungen des österreichischen Sprecherverbandes VOICE, sowie des deutschen Sprecherverbandes VDS.

 

14. Bestimmungen betreffend den Internetauftritt

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14.1 Vervielfältigungsverbot

Inhalt und Struktur der Website www.kerstinruhri.at sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Kerstin Ruhri. Dies gilt auch für Broschüren, Prospekte und sonstige Materialien von Kerstin Ruhri.

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14.2 Keine Haftung für Links auf Websites Dritter

Für den Inhalt fremder Websites, auf die mittels Links verwiesen wird, wie auch für Fehler, die aus mangelhafter Datenübertragung resultieren, wird keine Haftung übernommen.

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15. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand

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15.1 Änderung der AGB

Kerstin Ruhri behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf der Website www.kerstinruhri.at veröffentlicht sind.

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15.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder einzelne Bestimmungen dieser AGB (rechts-) unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

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15.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den mit Kerstin Ruhri geschlossenen Verträgen gilt 3400 Kierling als vereinbart. Soweit für den Kunden kein zwingender Gerichtsstand besteht, wird für alle aus oder in Zusammenhang mit der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Kunden und Kerstin Ruhri resultierenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des für 3400 Kierling/Österreich jeweils sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart (§ 104 JN).

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15.4 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich (auch bei einem Auslandsbezug eines Kunden) österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

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